Führerscheine und mehr...
Die Sportbootführerscheine in Deutschland sind
amtliche Führerscheine, die zum Führen von Sportbooten
berechtigen. Der Sportbootführerschein wird in zwei
voneinander unabhängigen Varianten nach
Gültigkeitsbereich ausgestellt:
• Sportbootführerschein
Binnen für das Führen von Sportbooten auf
Binnengewässern,
• Sportbootführerschein
See für das Führen von Sportbooten auf
Seegewässern.
Bei dem Sportbootführerschein
Binnen unter Segel und/oder Motor (SBF-Binnen)
handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein
zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen
im Geltungsbereich der
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung von weniger als 20 m
Länge. Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren
größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 kW (15
PS) oder weniger beträgt, sind von der
Fahrerlaubnispflicht ausgenommen, auf dem Rhein nur
bis 3,68 kW (5 PS).
Der Sportbootführerschein
See (SBF-See) ist der amtliche
Sportbootführerschein zum Führen von motorisierten
Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut
wurden, im Geltungsbereich der
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Er ist vorgeschrieben
beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der
Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in
der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der
Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen
geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen
Führerschein zu haben braucht. Der
Sportbootführerschein See schließt den
Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den
Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht
voraus.
Der
Sportküstenschifferschein (SKS) ist einer
der amtlichen Sportschifferscheine. Ausbildung und
Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit
Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere
bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Seit einer Änderung der See-Sportbootverordnung
genügt der SKS auch für die gewerbliche Fahrt auf
Sportbooten in Küstengewässern. Abhängig von der
Fahrtdauer ist es ggf. erforderlich, dass zur
Besatzung ein weiteres Mitglied gehört, das mindestens
im Besitz des Sportbootführerscheins See ist.
Für das Chartern einer seegängigen Yacht genügt der
Sportbootführerschein See, wobei jedoch Vercharterer
i.d.R. auf dem Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau
des SKS bestehen.
Kontakt
Segelschule
Wellenbrecher
/
Sportbootschule
Bad Münder
Martin
Bytomski
Zur Schönen
Aussicht 10
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Münder / OT
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