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Führerscheine und mehr...

Die Sportbootführerscheine in Deutschland sind amtliche Führerscheine, die zum Führen von Sportbooten berechtigen. Der Sportbootführerschein wird in zwei voneinander unabhängigen Varianten nach Gültigkeitsbereich ausgestellt:

Sportbootführerschein Binnen für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern,
Sportbootführerschein See für das Führen von Sportbooten auf Seegewässern.

Bei dem Sportbootführerschein Binnen unter Segel und/oder Motor (SBF-Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung von weniger als 20 m Länge. Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung 11,03 kW (15 PS) oder weniger beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen, auf dem Rhein nur bis 3,68 kW (5 PS).

Der Sportbootführerschein See (SBF-See) ist der amtliche Sportbootführerschein zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist einer der amtlichen Sportschifferscheine. Ausbildung und Prüfung ist abgestimmt auf das Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).

Seit einer Änderung der See-Sportbootverordnung genügt der SKS auch für die gewerbliche Fahrt auf Sportbooten in Küstengewässern. Abhängig von der Fahrtdauer ist es ggf. erforderlich, dass zur Besatzung ein weiteres Mitglied gehört, das mindestens im Besitz des Sportbootführerscheins See ist.

Für das Chartern einer seegängigen Yacht genügt der Sportbootführerschein See, wobei jedoch Vercharterer i.d.R. auf dem Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des SKS bestehen.





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